Rechtsprechung
EuGH, 14.09.2000 - C-384/98 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen ärztlicher und arztähnlicher Berufe erbracht werden - Erstattung eines Gutachtens zur Vaterschaftsermittlung durch einen als Gerichtssachverständiger zugelassenen ...
- Europäischer Gerichtshof
D.
- EU-Kommission
D.
Richtlinie 77/388 des Rates; Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin im Rahmen ärztlicher und arztähnlicher Berufe - Medizinische Leistungen, die in der auf ...
- EU-Kommission
D.
- Wolters Kluwer
Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen ärztlicher und arztähnlicher Berufe erbracht werden; Erstattung eines Gutachtens zur Vaterschaftsermittlung durch einen als Gerichtssachverständigen zugelassenen Arzt; Harmonisierung der ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verwandtschaftstest durch Gerichtssachverständigen ist nicht umsatzsteuerbefreit
- Judicialis
Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c
- rechtsportal.de
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin im Rahmen ärztlicher und arztähnlicher Berufe - Medizinische Leistungen, die in der auf ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuerliche Behandlung ärztlicher Tätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen gemeinschaftswidrig
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 13, Richtlinie 77/388/EWG Art 13
Anthropologisch-erbbiologische Untersuchung; Sachverständiger; Umsatzsteuerbefreiung; Vaterschaftsprozeß - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts St. Pölten - Auslegung des Artikels 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (77/388/EWG) - Umfang der Steuerbefreiung für "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-384/98
- EuGH, 14.09.2000 - C-384/98
Papierfundstellen
- BB 2000, 2400
- BB 2000, 962
- DB 2000, 1948
- HFR 2000, 918
Wird zitiert von ... (80) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 12.11.1998 - C-149/97
Institute of the Motor Industry
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-384/98
Zunächst einmal sind die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Sechsten Richtlinie umschrieben sind, eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, wonach jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (u. a. Urteile vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvoering Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 13, und vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-149/97, Institute of the Motor Industry, Slg. 1998, I-7053, Randnr. 17).Durch Artikel 13 Teil A der Sechsten Richtlinie werden nämlich nicht alle dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten von der Umsatzsteuer befreit, sondern nur diejenigen, die einzeln aufgeführt und sehr genau beschrieben sind (Urteil Institute of the Motor Industry, Randnr. 18).
- EuGH, 09.03.2000 - C-437/97
Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das …
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-384/98
Weichen die verschiedenen Sprachfassungen voneinander ab, so muss die fragliche Bestimmung außerdem nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (u. a. Urteile vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-372/88, Cricket St Thomas, Slg. 1990, I-1345, Randnr. 19, und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-0000, Randnr. 42). - EuGH, 15.06.1989 - 348/87
Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-384/98
Zunächst einmal sind die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Sechsten Richtlinie umschrieben sind, eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, wonach jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (u. a. Urteile vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvoering Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 13, und vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-149/97, Institute of the Motor Industry, Slg. 1998, I-7053, Randnr. 17). - EuGH, 27.03.1990 - 372/88
Milk Marketing Board / Cricket St Thomas
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-384/98
Weichen die verschiedenen Sprachfassungen voneinander ab, so muss die fragliche Bestimmung außerdem nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (u. a. Urteile vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-372/88, Cricket St Thomas, Slg. 1990, I-1345, Randnr. 19, und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-0000, Randnr. 42).
- FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 K 1917/07
Steuerpflicht von Umsätzen aus Schönheitsoperationen
Das EuGH-Urteil vom 14.09.2000 Rs. C-384/98 habe nur ärztliche Gutachten betroffen.Nach dem Urteil des EuGH vom 14.09.2000 Rs. C-384/98 sei die Rechtslage eindeutig gewesen.
Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c) der 6. EGRL ist nach der Rechtsprechung des EuGH dahin gehend auszulegen, dass medizinische Leistungen, die nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen, nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen; befreit sind nur diejenigen Leistungen, deren Zweck der Schutz der menschlichen Gesundheit ist; die befreiten Leistungen müssen der medizinischen Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung dienen (EuGH-Urteile vom 14. September 2000 - Rs. C-384/98 - in Slg. 2000, I-6795, UR 2000, 432; vom 6. November 2003 Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie, UR 2003, 584 Randnr. 48; vom 20. November 2003 Rs. C-212/01, Margarete Unterpertinger, UR 2004, 70; vom 20. November 2003 Rs. C-307/01, Peter d'Ambrumenil, UR 2004, 75).
- anthropologisch-erbbiologische Untersuchungen im Rahmen eines Vaterschaftsprozesses (EuGH in Slg. 2000, I-6795, UR 2000, 432),.
Im Jahr 2000 hatte der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 14. September 2000 Rs. C-384/98 , UR 2000, 432 ) entschieden, dass medizinische Leistungen, die nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen, sondern auf der auf biologische Untersuchungen gestützten Feststellung einer anthropologisch-erbbiologischen Verwandtschaft, nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen.
Mit Urteil vom 12. November 2002 entschied dann auf nationaler Ebene das Finanzgericht Berlin ( 7 K 7264/02 , DStRE 2003, 376 ; bestätigt durch BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 27/03 , BStBl II 2004, 862 - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG-Beschluss vom 4. Juli 2006 1 BvR 2241/04, n.v.) unter Verweis u.a. auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes Urteil vom 14.09.2000 (a.a.O.), dass medizinisch nicht indizierte Schönheitsoperationen der Umsatzsteuer unterliegen.
Die Untätigkeit liege darin, dass die Finanzverwaltung nach dem Ergehen des EuGH-Urteils D. in BFH/NV Beilage 2001, 31, UR 2000, 432 in den BMF-Schreiben in BStBl I 2001, 157 und in BStBl I 2001, 826 lediglich zur Besteuerung von (nicht medizinisch indizierten) ärztlichen Sachverständigengutachten Stellung genommen habe, nicht jedoch zur Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Beklagte keinen Vertrauensschutztatbestand geschaffen hat, denn die Umsatzsteuer-Sonderprüfung hatte im Anschluss an das EuGH-Urteil 14.09.2000 Rs. C-384/98 die Rechtsvorgängerin der Klägerin mit Schreiben vom 12.04.2001 auf die Steuerpflicht ihrer Umsätze hingewiesen.
- BFH, 01.10.2014 - XI R 13/14
Umsatzsteuerbefreiung für medizinisch indizierte fußpflegerische Leistungen durch …
b) Dagegen sind Leistungen, die keinem therapeutischen Ziel dienen, keine Heilbehandlungen (vgl. EuGH-Urteil vom 14. September 2000 C-384/98 --D.--, Slg. 2000, I-6795, BFH/NV Beilage 2001, 31, Rz 18 f.; BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 27/03, BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862). - BFH, 15.07.2004 - V R 27/03
Schönheitsoperationen sind umsatzsteuerpflichtig
Der Kläger meint, die Befreiungsvorschrift erfasse die Ausübung der Heilkunde durch einen Arzt, auch wenn sie keinem therapeutischen Ziel im Sinne des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 14. September 2000 Rs. C-384/98, D (Slg. 2000, I-6795, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 432) diene.Schließlich macht der Kläger geltend, dass die Finanzverwaltung selbst aus dem Urteil des EuGH in Slg. 2000, I-6795, UR 2000, 432 unterschiedliche Folgerungen ziehe; im Übrigen verweist er auf ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Mai 2003 IV D 1 -S 7170- 27/03, nach dem nicht zu beanstanden ist, wenn vor dem 1. Januar 2003 erbrachte Leistungen auf dem Gebiet der Schönheitschirurgie als steuerfrei behandelt werden, soweit durch Erlasse oder Verfügungen oder einzelne Auskünfte in den Ländern entsprechende Vertrauenstatbestände geschaffen wurden.
Diese Bestimmung ist nach der Rechtsprechung des EuGH dahin auszulegen, dass medizinische Leistungen, die nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen, nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen; befreit sind nur diejenigen Leistungen, deren Zweck der Schutz der menschlichen Gesundheit ist; die befreiten Leistungen müssen der medizinischen Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung dienen (EuGH-Urteile in Slg. 2000, I-6795, UR 2000, 432; vom 6. November 2003 Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie, UR 2003, 584 Randnr. 48; vom 20. November 2003 Rs. C-212/01, Margarete Unterpertinger, UR 2004, 70; vom 20. November 2003 Rs. C-307/01, Peter d´Ambrumenil, UR 2004, 75).
-anthropologisch-erbbiologische Untersuchungen im Rahmen eines Vaterschaftsprozesses (EuGH in Slg. 2000, I-6795, UR 2000, 432),.
Bis zum Ergehen des EuGH-Urteils in Slg. 2000, I-6795, UR 2000, 432 bejahte die wohl herrschende Meinung eine Tätigkeit als Arzt bereits dann, wenn die Gutachtertätigkeit nur durch einen Arzt erfolgen konnte (…vgl. Sauer in Plückebaum/Malitzky, Umsatzsteuergesetz, 10. Aufl., Stand März 1999, Köln/Berlin/Bonn/ München, § 4 Nr. 14 Rz. 70).
- BFH, 30.03.2011 - XI R 30/09
Keine Bindung der Finanzbehörde an unverbindliche Auskunft bei Änderung der …
Das FA habe zwar die gutachtliche Tätigkeit der Klägerin zutreffend als umsatzsteuerpflichtig angesehen, weil dabei ein therapeutisches Ziel jedenfalls nicht im Vordergrund gestanden habe (Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 14. September 2000 Rs. C-384/98 --D--, Slg. 2000, I-6795, BFH/NV Beilage 2001, 31, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2000, 918; BMF-Schreiben in BStBl I 2001, 157).§ 4 Nr. 14 Satz 1 UStG ist richtlinienkonform restriktiv dahin auszulegen, dass nur Tätigkeiten zur Diagnose, Behandlung und --soweit möglich-- Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen steuerfrei sind (vgl. z.B. EuGH-Urteil --D-- in Slg. 2000, I-6795, BFH/NV Beilage 2001, 31, HFR 2000, 918; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2000 V R 54/98, BFHE 194, 275, unter II.3.a aa; BFH-Urteile vom 15. Juli 2004 V R 27/03, BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862, unter II.2.; vom 30. Januar 2008 XI R 53/06, BFHE 221, 399, BStBl II 2008, 647, unter II.2.a).
(2) Im Jahr 2000 hat aber der EuGH --wie bereits dargelegt-- in seinem Urteil --D-- in Slg. 2000, I-6795, BFH/NV Beilage 2001, 31, HFR 2000, 918 entschieden, der Begriff der "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern könne nicht so ausgelegt werden, dass er medizinische Eingriffe umfasse, die zu einem anderen Zweck als dem der Diagnose, der Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen durchgeführt würden (Rz 18); gemäß dem Grundsatz, dass sämtliche Bestimmungen zur Einführung einer Umsatzsteuerbefreiung eng auszulegen seien, müssten die Leistungen, die keinem solchen therapeutischen Ziel dienen, vom Anwendungsbereich dieser Bestimmung ausgeschlossen werden (Rz 19).
Da mithin das FA im Streitfall keinen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, braucht der Senat der --vom FG unerörtert gelassenen-- Frage nicht weiter nachzugehen, ob die Klägerin bereits 2001 (nach der Entscheidung des EuGH --D-- in Slg. 2000, I-6795, BFH/NV Beilage 2001, 31, HFR 2000, 918, und den BMF-Schreiben in BStBl I 2001, 157 und 826) von der Problematik der Umsatzsteuerfreiheit ärztlicher Gutachten Kenntnis erlangt hat oder zumindest hätte erlangen können.
- EuGH, 10.09.2002 - C-141/00
Kügler
Hierzu hat der Gerichtshof im Urteil vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-384/98 (D., Slg. 2000, I-6795, Randnr. 18) bereits festgestellt, dass der Begriff der "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" nicht so ausgelegt werden kann, dass er medizinische Eingriffe umfasst, die zu einem anderen Zweck als dem der Diagnose, der Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen vorgenommen werden. - EuGH, 06.11.2003 - C-45/01
Dornier
Somit handele es sich um medizinische Leistungen im Sinne des Urteils vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-384/98 (D., Slg. 2000, I-6795, Randnrn. - BFH, 26.09.2007 - V B 8/06
Anspruch auf Vertrauensschutz bei Verschärfung der Rechtsprechung des BFH oder …
Vor Bekanntwerden des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-384/98, D. (…BFH/NV Beilage 2001, 31, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 432) habe die Finanzverwaltung Umsatzsteuerfestsetzungen bei Schönheitsoperationen nicht in Erwägung gezogen.Die Untätigkeit liege darin, dass die Finanzverwaltung nach dem Ergehen des EuGH-Urteils D. in BFH/NV Beilage 2001, 31, UR 2000, 432 in den BMF-Schreiben in BStBl I 2001, 157 und in BStBl I 2001, 826 lediglich zur Besteuerung von (nicht medizinisch indizierten) ärztlichen Sachverständigengutachten Stellung genommen habe, nicht jedoch zur Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen.
- BFH, 30.04.2009 - V R 6/07
Ärztlich verordnetes Funktionstraining umsatzsteuerfrei
Keine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin sind demgegenüber "ärztliche Leistungen", "Maßnahmen" oder "medizinische Eingriffe", die zu anderen Zwecken erfolgen (EuGH-Urteile vom 14. September 2000 C-384/98 D, Slg. 2000, I-6795, BFH/NV Beilage 2001, 31 Randnr. 18; vom 10. September 2002 C-141/00, Kügler, Slg. 2002, I-6833, BFH/NV Beilage 2003, 30 Randnr. 38; Unterpertinger in Slg. 2003, I-13859, BFH/NV Beilage 2004, 111 Randnrn. - FG Köln, 14.02.2008 - 3 K 3767/04
Unterliegen von Umsätzen aus "Schönheitsoperationen" der Umsatzsteuer bei …
Im Jahr 2000 hatte der Europäische Gerichtshof ( Urteil vom 14.09.2000 - C-384/98, UR 2000, 432) dagegen entschieden, dass medizinische Leistungen, die nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen, sondern auf der auf biologische Untersuchungen gestützten Feststellung einer anthropologisch-erbbiologischen Verwandtschaft, nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen.Mit Urteil vom 12.11.2002 entschied das Finanzgericht Berlin (7 K 7264/02, DStRE 2003, 376; bestätigt durch BFH-Urteil vom 15.07.2004 - V R 27/03, BStBl II 2004, 862 - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG-Beschluss vom 4.7.2006 - 1 BvR 2241/04) unter Verweis u.a. auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes Urteil vom 14.09.2000 (a.a.O.), dass medizinisch nicht indizierte Schönheitsoperationen der Umsatzsteuer unterliegen.
Nach der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung (BFH-Urteil vom 15.07.2004 - V R 27/03, BStBl II 2004, 862) und jener des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH-Urteil vom 14.09.2000 - Rs. C-384/98, UR 2000, 432), welcher sich der erkennende Senat jeweils anschließt, unterfallen die noch streitig gebliebenen Tätigkeiten des Klägers nicht dieser Befreiungsvorschrift.
Befreit sind nur diejenigen Leistungen, deren Zweck der Schutz der menschlichen Gesundheit ist; die befreiten Leistungen müssen der medizinischen Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung dienen ( EuGH vom 14.09.2000 - C-384/98 a.a.O.; vom 06.11.2003 Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie, UR 2003, 584 ; vom 20.11.2003 Rs. C-212/01, Margarete Unterpertinger, UR 2004, 70; vom 20.11.2003 Rs. C-307/01, Peter d'Ambrumenil, UR 2004, 7).
Denn der Europäische Gerichtshof hat eindeutig (vgl. EuGH vom 14.09.2000 a.a.O.) auf Tätigkeiten abgestellt, die "nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen".
- BFH, 18.03.2015 - XI R 15/11
Überlassung von Operationsräumen an einen Operateur durch einen an den …
Nach dem EuGH-Urteil D. vom 14. September 2000 C-384/98 (EU:C:2000:444, UR 2000, 432) seien ärztliche Leistungen nur dann steuerfrei, wenn sie einem therapeutischen Ziel dienten. - EuGH, 20.11.2003 - C-212/01
Unterpertinger
- EuGH, 05.03.2020 - C-48/19
X (Exonération de TVA pour des consultations téléphoniques) - Vorlage zur …
- BFH, 09.09.2015 - XI R 31/13
Sog. "Tumormeldungen" eines Arztes für ein Krebsregister keine umsatzsteuerfreien …
- EuGH, 20.06.2002 - C-287/00
Kommission / Deutschland
- BFH, 05.11.2014 - XI R 11/13
Infektionshygienische Leistungen einer "Hygienefachkraft" als umsatzsteuerfreie …
- BFH, 10.03.2005 - V R 54/04
Oecotrophologe als Heilberuf i.S. des § 4 Nr. 14 UStG
- EuGH, 20.11.2003 - C-307/01
'd''Ambrumenil und Dispute Resolution Services'
- FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 2756/07
Vertrauensschutz außerhalb einer verbindlichen Zusage
- FG Berlin, 16.11.2004 - 5 K 5008/99
Möglichkeit des Einzelnen zur Berufung auf eine inhaltlich hinreichend bestimmte …
- FG Düsseldorf, 27.04.2004 - 5 V 1251/04
Umsatzsteuerbefreiung; Heilberufliche Tätigkeit; Schönheitsoperation; …
- BFH, 14.12.2000 - V R 54/98
Steuerbefreiung von psychotherapeutischen Behandlungen
- BFH, 11.12.2014 - XI B 49/14
Zur steuerfreien Heilbehandlungen eines Arztes bei Teilnahme an Studien von …
- EuGH, 03.03.2005 - C-428/02
Fonden Marselisborg Lystbådehavn
- FG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 6 K 1128/09
Steuerpflicht von Entgelten für die Gestaltung der Mitbenutzung von OP-Räumen
- BFH, 22.02.2006 - V B 30/05
USt: Schönheitschirurgie keine "Tätigkeit als Arzt" i. S. von § 4 Nr. 14 UStG
- FG Köln, 29.04.2009 - 4 K 3409/07
Umsatzsteuerfreiheit von medizinisch nicht indizierten Leistungen eines …
- FG Köln, 21.02.2001 - 12 K 4716/98
Untersuchungsleistung, arbeitsmedizinische
- EuGH, 11.01.2001 - C-76/99
Kommission / Frankreich
- FG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 4 K 179/10
Umsatzsteuerbefreiung für Zahnaufhellung
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 14 K 2883/10
Ist die Umsatzsteuerpflicht eines Krankenhauses, das keine Kassenpatienten …
- FG Köln, 28.02.2013 - 15 K 4521/07
Frage der Steuerbefreiung von ärztlichen Leistungen im Bereich d. plastischen …
- FG Münster, 14.12.2005 - 5 K 3532/05
Antrag eines Arztes auf abweichende Festsetzung der Umsatzsteuer 1997 aus …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2004 - 2 K 2588/04
Vorliegen einer Steuerbefreiung bei Durchführung von ärztlichen Leistungen …
- BFH, 01.07.2010 - V B 62/09
Vollzugsdefizite bei der Besteuerung von Umsätzen im Inland und im Unionsgebiet - …
- FG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 K 119/18
Umsatzsteuerbefreiung von medizinisch indizierten ärztlichen Heilbehandlungen …
- FG Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 14 K 1338/15
Umsatzsteuerbarkeit und Umsatzsteuerpflicht der von einer in der Schweiz …
- FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05
Keine Umsatzsteuerbefreiung bei der Erstellung von Gutachten für die …
- FG Niedersachsen, 16.10.2002 - 5 K 56/98
Voraussetzungen einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit i.S.v. § 4 Nr. 14 UStG …
- FG Köln, 29.11.2001 - 5 K 2725/98
Streit zwischen einem Steuerpflichtigen (Dipl.-Psychologe, nicht ärztlicher …
- FG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 14 K 4038/08
Umsatzsteuerbefreiung für Einzeltherapie und Paartherapie sowie …
- FG Berlin, 12.11.2002 - 7 K 7264/02
Schönheitsoperation umsatzsteuerpflichtig
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-90/16
The English Bridge Union - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Art. 132 …
- FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 153/13
Tätigkeit eines sog. Heilers nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit - keine …
- FG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 K 244/05
Gutachtertätigkeit einer Krankenschwester nicht steuerfrei
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DIE STAATLICHE VERSTEIGERUNG VON …
- FG Münster, 01.06.2005 - 5 K 6335/04
Zulässigkeit einer niedrigeren Steuerfestsetzung sowie Nichtberücksichtigung …
- FG Münster, 06.04.2017 - 5 K 3168/14
Umsatzsteuer: Sind Prämien für Ärzte eines Versorgungsnetzes von der Umsatzsteuer …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04
Hutchison 3G u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2005 - C-394/04
Ygeia - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A Absatz …
- FG Niedersachsen, 16.05.2002 - 5 K 95/98
Steuerrechtliche Beurteilung einer selbstständigen Tätigkeit in Form des Betriebs …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-8/01
Taksatorringen
- BFH, 24.04.2008 - V B 259/07
Abweichende Steuerfestsetzung bei nachträglich der Umsatzsteuer unterworfenen …
- FG Hamburg, 16.02.2005 - II 240/04
Umsatzsteuergesetz: Umfang der Umsatzsteuerfreiheit für die Vermittlung von …
- FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13
Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeit eines Diplom-Sozialpädagogen in Form von Kursen …
- FG Münster, 08.10.2009 - 5 K 3452/07
Frage der Steuerbefreiung von sog. Lasik-Operationen als Heilbehandlung i.S.d. …
- FG Nürnberg, 30.09.2003 - II 290/02
Leistungen aus Legasthenie-Therapie umsatzsteuerfrei
- FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2013 - 5 K 5412/11
Umsatzsteuer 2004, 2005
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-262/08
CopyGene - Mehrwertsteuer - Befreiungen - Mit der Krankenhausbehandlung und der …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-141/00
Kügler
- FG München, 04.05.2006 - 14 K 5092/04
Ärztliche Rentengutachten keine steuerfreien Leistungen gemäß § 4 Nr. 14 UStG
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-106/05
L.u.p. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2004 - C-428/02
Fonden Marselisborg Lystbådehavn
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-212/01
Unterpertinger
- FG Münster, 04.07.2017 - 5 K 1188/15
Umsatzsteuer: Provisionen für eine Kurberaterin für die Vermittlung von …
- FG Nürnberg, 11.12.2007 - II 163/05
Bestehen einer Umsatzsteuerbefreiung i.S.d. § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) …
- FG Köln, 26.05.2011 - 12 K 1316/10
Narkoseleistung bei Schönheitsoperation und die Umsatzsteuer
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-169/04
Abbey National - Mehrwertsteuer - Befreiung der Verwaltung von Sondervermögen …
- FG Berlin, 14.11.2000 - 7 K 7512/97
Unternehmerische Betätigung einer sog. psychotherapeutischen und …
- FG Baden-Württemberg, 18.08.2003 - 12 K 348/02
Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen einer Dentalhygienikerin
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-45/01
Dornier
- FG Bremen, 14.11.2018 - 2 K 29/18
Von Ärzten nach den Vorgaben der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e. …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2003 - L 4 B 5/03
Sonstige Angelegenheiten
- FG Hessen, 12.06.2023 - 6 K 798/20
Umsatzsteuer: Gutachtentätigkeit eines Arztes auf Veranlassung des Jobcenters
- FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01
Leistungsaustausch; Steuerbefreiung
- FG Saarland, 10.09.2004 - 1 V 211/04
Umsatzsteuer; Pauschalangebote einer Klinik im Wellnessbereich (§ 4 Nr. 14 UStG)
- FG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 14 K 797/12
Steuerfreiheit der Umsätze aus Neurostructural Integration Technique-Behandlungen …
- FG München, 18.11.2020 - 3 K 1438/19
Steuerrecht - "Atlaslogie"- keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung i.S.v. § 4 Nr. …
- FG Hamburg, 12.09.2003 - II 107/02
Umsatz- und Gewerbesteuerfreiheit bei Betrieb eines Pflegedienstes
- FG Münster, 12.11.2002 - 15 K 6415/99
Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG
- FG Düsseldorf, 11.03.2010 - 5 V 3486/09
Aussetzung der Vollziehung der infolge einer Betriebsprüfung ergangenen …